verfassungswidrig

Kennzeichenerfassung verfassungswidrig

Tim Riemann
Heute hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Kennzeichenerfassung der Länder Schleswig-Holstein und Hessen verfassungswidrig sind und gegen das Grundgesetzt auf informationelle Selbstbestimmung verstossen. Angeblich wurden in Hessen 1 Millionen Kennzeichen erfasst und dabei 0.6 Promille (nein, nicht Prozent!!!) an Straftaten entdeckt. Hier stimmt eindeutig das Verhältnis zwischen Straftäter und Normalbürger nicht mehr. Mit diesem Richterspruch ist jedenfalls ein weiterer, tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger hier in Deutschland verhindert worden und ich denke, dass damit auch die Chancen für ein Abwenden der Vorratsdatenspeicherung nicht schlecht stehen.